BERUF & ZUKUNFT
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PISTE.DEFREIE LEHRSTELLEN
TISCHLER/-IN
Voraussetzung: mittlere Reife
Kontakt: Agentur fu
̈
r Arbeit Schwerin
Frau Tappendorf
Tel. 0385 - 450 2161
Referenznummer:
10000-1155858066-S
ELEKTRONIKER/-IN
Voraussetzung: mittlere Reife
Kontakt: Agentur fu
̈
r Arbeit Schwerin
Frau Lindner
Tel. 0385 - 450 5102
Referenznummer:
10000-1161814569-S
MECHATRONIKER/-IN
Voraussetzung: mittlere Reife
Kontakt: Agentur fu
̈
r Arbeit Schwerin
Frau Lindner
Tel. 0385 - 450 5102
Referenznummer:
10000-1157037938-S
MODENÄHER/-IN
Voraussetzung: Berufsreife
Kontakt: Agentur fu
̈
r Arbeit Hagenow
Frau Klamann
Tel. 03883 - 635 118
Referenznummer:
10000-1159700805-S
Wie finde ich einen Ferienjob für mich? Vor allem
Schülerjobs lassen sich häufig über den Freundes-
und Bekanntenkreis (der Eltern) organisieren. Also
einfach mal rumfragen. Oder gezielt nach Aus-
hängen (z. B. Supermarkt, Jugendzentrum)
schauen. Dort wird oft nach Interessenten für Feri-
enjobs gesucht. Und man kann auch selbst mit
kleinen „Steckbriefen“ für sich als Ferienjobber
Werbung machen. Gute Suchmöglichkeiten bietet
auch das Internet: Unter www.jobboerse.arbeits-
agentur.debietet die Arbeitsagentur Hilfe an. Dazu
einfach Suchbegriffe wie „Schüler“, „Ferienjob“
oder „Studentische Hilfskraft“ eingeben. Auch über
eine erweiterte Suche im Internet sind Ferienjobs zu
bekommen. Unter
www.studentjob.de,www.ferien-
jobs4you.deoder
www.schuelerjobs.degibt es
bundesweite Angebote für Schüler/innen und Stu-
dierende sowohl Ferienjobs als auch Praktikums-
plätze während der Ferienzeit. Die Vermittlung ist
kostenlos. Unter
www.gelegenheitsjobs.debieten
Firmen bundesweit Ferienjobs für Studenten und
Schüler an. Meist allerdings nur für Bewerber ab
18 Jahre. Die Angebote sind nach Postleitzahlen
geordnet.
Darf ich die gesamten (Semester-)Ferien über arbei-
ten?
Nein, denn Schulferien oder vorlesungsfreie
Wochen an Unis und Fachhochschulen sind der
Urlaub für Schüler/-innen.
Wie alt muss ich für einen Ferienjob sein?
Mindes-
tens 13 Jahre. Aber mit erst 13 oder 14 dürfen nur
kleine Ferienjobs und auch nur mit Einwilligung der
Eltern angenommen werden. Der Job darf auch
nur maximal zwei Stunden pro Tag in Anspruch
nehmen.
Und wenn ich schon 15 Jahre oder älter bin?
Ab
15 Lebensjahren sind viele Jobs möglich. Mit Errei-
chen dieses Alters dürfen sich Jugendliche auch
ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern/Erzie-
hungsberechtigten einen Ferienjob suchen. Aller-
dings sollten die Erwachsenen über den Job
informiert sein. Als Schüler unterliegt man der so
genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf
man daher an maximal 20 Ferientagen (es gilt die
5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendli-
che unter 18 dürfen nicht am Wochenende jobben.
Das Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen sowie
an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Nur für
eine Arbeit in Gaststätten, Verkaufsstellen, Kran-
kenhäusern, in der Landwirtschaft oder in Privat-
haushalten gelten Ausnahmen.
Was gilt für die Arbeitszeiten?
Sie sind genau fest-
gelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie
Studierende maximal acht Stunden (ohne Pausen
gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die
Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr lie-
gen. Und! Zwischen den Arbeitstagen müssen
immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur
in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens
40 Stunden in einer Woche gearbeitet werden.
Und: der Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Ar-
beitstage) begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Le-
bensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro Jahr als
Job erlaubt.
Wie bin ich als Ferienjobber/in versichert?
Schü-
ler/innen und Studenten/innen sind in den Ferien-
jobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während
der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg.
Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber
zahlen. Aber Achtung! Wer einen Job bei Privatper-
sonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hin-
weisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter
vergessen.
FERIENJOBS FÜR SCHÜLER & STUDENTEN