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014

PISTE.DE

BERUF & ZUKUNFT

| SCHWERIN & UMGEBUNG

Wie finde ich denn einen Ferienjob für mich?

Vor allem Schülerjobs lassen sich häufig über den Freundes- und Bekanntenkreis

(der Eltern) klar machen. Also einfach mal rumfragen. Oder gezielt nach

Aushängen (z. B. Supermarkt, Jugendzentrum) schauen. Dort wird oft nach

Interessenten für Ferienjobs gesucht. Und man kann auch selbst mit kleinen

„Steckbriefen“ für sich als Ferienjobber Werbung machen. Ganz Mutige fragen

auch direkt bei regionalen Betrieben, in Geschäften und bei der JOB-Vermittlung

der Arbeitsagentur nach. Gute Suchmöglichkeiten bietet auch das Internet: Unter

www.jobboerse.arbeitsagentur.de

bietet die Arbeitsagentur Hilfe an. Dazu

einfach Suchbegriffe wie „Schüler“, „Ferienjob“ oder „Studentische Hilfskraft“

eingeben. Auch über eine erweiterte Suche im Internet sind Ferienjobs zu

bekommen. Unter

www.studentjob.de

,

www.ferienjobs4you.de

oder

www.schuelerjobs.de

gibt es bundesweite Angebote für Schüler/innen und

Studierende, sowie Ferienjobs als auch Praktikumsplätze während der Ferienzeit.

Die Vermittlung ist kostenlos. Unter

www.gelegenheitsjobs.de

bieten Firmen

bundesweit Ferienjobs für Studenten und Schüler an. Meist allerdings nur für

Bewerber ab 18 Jahre. Die Angebote sind nach Postleitzahlen geordnet.

Darf ich die gesamten (Semester-)Ferien über arbeiten?

Nein, denn Schulferien oder vorlesungsfreie Wochen an Unis und

Fachhochschulen sind der Urlaub für Schüler/innen bzw. Studierende. Sie sollen

sich in dieser Zeit von ihrem anstrengenden Job – nämlich dem Lernen –

erholen. Also mindestens drei Wochen auch wirklich frei machen. Den Ferienjob

auf die gesamte freie Zeit auszudehnen ist ohnehin nicht erlaubt.

Wie alt muss ich für einen Ferienjob sein?

Mindestens 13 Jahre. Aber mit erst 13 oder 14 dürfen nur kleine Ferienjobs und

auch nur mit Einwilligung der Eltern angenommen werden. Der Job darf auch

nur maximal zwei Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. In diesem Alter dürfen

Jugendliche nur in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen

arbeiten. Das sind beispielsweise Jobs wie Einkaufshilfe für Senioren, Babysitten,

Zeitungen/Werbung verteilen, Schüler-Nachhilfe geben oder Tiere betreuen.

Und wenn ich schon 15 Jahre oder älter bin?

Ab 15 Lebensjahren sind viele Jobs möglich. Mit Erreichen dieses Alters dürfen

sich Jugendliche auch ohne ausdrückliche Einwilligung der

Eltern/Erziehungsberechtigten einen Ferienjob suchen. Allerdings sollten die

Erwachsenen über den Job informiert sein. Als Schüler unterliegt man der so

genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20

Ferientagen (es gilt die 5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendliche

unter 18 dürfen nicht amWochenende jobben. Das Arbeiten an Sonnabenden,

Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Nur für eine Arbeit

in Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in

Privathaushalten gelten Ausnahmen.

Was gilt für volljährige Ferienjobber/innen?

Für Schüler/innen und Studenten/innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben,

gelten die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für Erwachsene.

Welche Ferienjobs dürfen Schüler/innen nicht machen?

ImWesentlichen sind dies Jobs, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte, Nässe

und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und

Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und

Krankheitserregern. Verboten sind ebenfalls Akkordarbeit und Beschäftigung,

bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden

kann. Verboten sind z.B. Tätigkeiten an Säge-, Hobel-, Fräs-,

Spanschneidemaschinen oder Schweißarbeiten.

Was gilt denn für die Arbeitszeiten?

Sie sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Studierende

maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings

muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Und! Zwischen

den Arbeitstagen müssen immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in

der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in einer Woche

gearbeitet werden. Der Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Arbeitstage)

begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro

Jahr als Job erlaubt.

Wie viel Geld darf ich als Ferienjobber/in verdienen?

Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 Euro gezahlt. Das sind Beträge,

bei denen man sich keine Gedanken machen muss. Zur letzten Absicherung

hier jedoch die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:

- Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7.664 Euro pro Jahr.

- Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kindergeldes gibt es nur noch in

speziellen Fällen. Die generelle Einkommensgrenze ist seit 01.01.2012

weggefallen.

- Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4.800 Euro pro Jahr verdienen,

damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

- Kinder von Hartz-IV-Beziehern dürfen nicht länger als vier Wochen jobben und

maximal 1.200 Euro verdienen, ohne dass es zur Leistungskürzung kommt.

Werden denn Sozialabgaben fällig?

Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur

Sozialversicherung zahlen.

Wie bin ich als Ferienjobber/in versichert?

Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich

unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und

Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Aber

Achtung! Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber

darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.

Was bringt mir ein Ferienjob über das Geld hinaus?

Pluspunkte in der Bewerbung. Denn ein Ferienjob ist eine prima Einstimmung

auf die spätere Arbeitswelt. Pünktlichkeit, Disziplin, Fleiß, Eigeninitiative,

Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe für die Zukunft. Das

sehen auch spätere Ausbilder bzw. Arbeitgeber so.

JOBBEN IN DEN SOMMER- ODER SEMESTERFERIEN

WER GELD VERDIENEN UND PRAXISERFAHRUNGEN SAMMELN MÖCHTE, SOLLTE SICH UM EINEN FERIENJOB KÜMMERN.