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PISTE.DEBERUF & ZUKUNFT
| SCHWERIN & UMGEBUNG
Wie finde ich denn einen Ferienjob für mich?
Vor allem Schülerjobs lassen sich häufig über den Freundes- und Bekanntenkreis
(der Eltern) klar machen. Also einfach mal rumfragen. Oder gezielt nach
Aushängen (z. B. Supermarkt, Jugendzentrum) schauen. Dort wird oft nach
Interessenten für Ferienjobs gesucht. Und man kann auch selbst mit kleinen
„Steckbriefen“ für sich als Ferienjobber Werbung machen. Ganz Mutige fragen
auch direkt bei regionalen Betrieben, in Geschäften und bei der JOB-Vermittlung
der Arbeitsagentur nach. Gute Suchmöglichkeiten bietet auch das Internet: Unter
www.jobboerse.arbeitsagentur.debietet die Arbeitsagentur Hilfe an. Dazu
einfach Suchbegriffe wie „Schüler“, „Ferienjob“ oder „Studentische Hilfskraft“
eingeben. Auch über eine erweiterte Suche im Internet sind Ferienjobs zu
bekommen. Unter
www.studentjob.de,
www.ferienjobs4you.deoder
www.schuelerjobs.degibt es bundesweite Angebote für Schüler/innen und
Studierende, sowie Ferienjobs als auch Praktikumsplätze während der Ferienzeit.
Die Vermittlung ist kostenlos. Unter
www.gelegenheitsjobs.debieten Firmen
bundesweit Ferienjobs für Studenten und Schüler an. Meist allerdings nur für
Bewerber ab 18 Jahre. Die Angebote sind nach Postleitzahlen geordnet.
Darf ich die gesamten (Semester-)Ferien über arbeiten?
Nein, denn Schulferien oder vorlesungsfreie Wochen an Unis und
Fachhochschulen sind der Urlaub für Schüler/innen bzw. Studierende. Sie sollen
sich in dieser Zeit von ihrem anstrengenden Job – nämlich dem Lernen –
erholen. Also mindestens drei Wochen auch wirklich frei machen. Den Ferienjob
auf die gesamte freie Zeit auszudehnen ist ohnehin nicht erlaubt.
Wie alt muss ich für einen Ferienjob sein?
Mindestens 13 Jahre. Aber mit erst 13 oder 14 dürfen nur kleine Ferienjobs und
auch nur mit Einwilligung der Eltern angenommen werden. Der Job darf auch
nur maximal zwei Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. In diesem Alter dürfen
Jugendliche nur in bestimmten Bereichen unter altersgerechten Bedingungen
arbeiten. Das sind beispielsweise Jobs wie Einkaufshilfe für Senioren, Babysitten,
Zeitungen/Werbung verteilen, Schüler-Nachhilfe geben oder Tiere betreuen.
Und wenn ich schon 15 Jahre oder älter bin?
Ab 15 Lebensjahren sind viele Jobs möglich. Mit Erreichen dieses Alters dürfen
sich Jugendliche auch ohne ausdrückliche Einwilligung der
Eltern/Erziehungsberechtigten einen Ferienjob suchen. Allerdings sollten die
Erwachsenen über den Job informiert sein. Als Schüler unterliegt man der so
genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20
Ferientagen (es gilt die 5-Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendliche
unter 18 dürfen nicht amWochenende jobben. Das Arbeiten an Sonnabenden,
Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Nur für eine Arbeit
in Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in
Privathaushalten gelten Ausnahmen.
Was gilt für volljährige Ferienjobber/innen?
Für Schüler/innen und Studenten/innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben,
gelten die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für Erwachsene.
Welche Ferienjobs dürfen Schüler/innen nicht machen?
ImWesentlichen sind dies Jobs, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte, Nässe
und gesundheitsschädlichen Einwirkungen von Lärm, Strahlen und
Erschütterungen sowie Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden, reizenden Stoffen und
Krankheitserregern. Verboten sind ebenfalls Akkordarbeit und Beschäftigung,
bei der ein höheres Entgelt durch ein gesteigertes Arbeitstempo verdient werden
kann. Verboten sind z.B. Tätigkeiten an Säge-, Hobel-, Fräs-,
Spanschneidemaschinen oder Schweißarbeiten.
Was gilt denn für die Arbeitszeiten?
Sie sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Studierende
maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings
muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Und! Zwischen
den Arbeitstagen müssen immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnahmen nur in
der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in einer Woche
gearbeitet werden. Der Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Arbeitstage)
begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro
Jahr als Job erlaubt.
Wie viel Geld darf ich als Ferienjobber/in verdienen?
Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 Euro gezahlt. Das sind Beträge,
bei denen man sich keine Gedanken machen muss. Zur letzten Absicherung
hier jedoch die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög:
- Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7.664 Euro pro Jahr.
- Eine Einkommensgrenze zum Erhalt des Kindergeldes gibt es nur noch in
speziellen Fällen. Die generelle Einkommensgrenze ist seit 01.01.2012
weggefallen.
- Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4.800 Euro pro Jahr verdienen,
damit ihr Anspruch bestehen bleibt.
- Kinder von Hartz-IV-Beziehern dürfen nicht länger als vier Wochen jobben und
maximal 1.200 Euro verdienen, ohne dass es zur Leistungskürzung kommt.
Werden denn Sozialabgaben fällig?
Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur
Sozialversicherung zahlen.
Wie bin ich als Ferienjobber/in versichert?
Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich
unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und
Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Aber
Achtung! Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber
darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.
Was bringt mir ein Ferienjob über das Geld hinaus?
Pluspunkte in der Bewerbung. Denn ein Ferienjob ist eine prima Einstimmung
auf die spätere Arbeitswelt. Pünktlichkeit, Disziplin, Fleiß, Eigeninitiative,
Motivation, Engagement – ein Ferienjob ist eine gute Probe für die Zukunft. Das
sehen auch spätere Ausbilder bzw. Arbeitgeber so.
JOBBEN IN DEN SOMMER- ODER SEMESTERFERIEN
WER GELD VERDIENEN UND PRAXISERFAHRUNGEN SAMMELN MÖCHTE, SOLLTE SICH UM EINEN FERIENJOB KÜMMERN.