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Wie finde ich einen Ferienjob für mich?

Vor allem Schülerjobs lassen sich häufig über den Freundes- und

Bekanntenkreis (der Eltern) klar machen. Ihr könnt auch nach Aushängen (z.B. Supermarkt, Jugendzentrum)

schauen. Dort wird oft nach Interessenten für Ferienjobs gesucht. Gute Suchmöglichkeiten bietet auch das Inter-

net:

www.jobboerse.arbeitsagentur.de

,

www.studentjob.de, www.ferienjobs4you.de

,

www.schuelerjobs.de, www.gelegenheitsjobs.de

Darf ich die gesamten (Semester-)Ferien über arbeiten?

Nein, denn Schulferien oder vorlesungsfreie Wochen an

Unis und Fachhochschulen sind der Urlaub für Schüler/innen bzw. Studierende. Sie sollen sich in dieser Zeit

von ihrem anstrengenden Job – nämlich dem Lernen – erholen. Also mindestens drei Wochen auch wirklich frei

machen. Den Ferienjob auf die gesamte freie Zeit auszudehnen ist ohnehin nicht erlaubt.

Wie alt muss ich für einen Ferienjob sein?

Mindestens 13 Jahre. Aber mit erst 13 oder 14 dürfen nur kleine

Ferienjobs und auch nur mit Einwilligung der Eltern angenommen werden. Der Job darf auch nur maximal

zwei Stunden pro Tag in Anspruch nehmen. In diesem Alter dürfen Jugendliche nur in bestimmten Bereichen

unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Das sind beispielsweise Jobs wie Einkaufshilfe für Senioren,

Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Schüler-Nachhilfe geben oder Tiere betreuen.

Und wenn ich schon 15 Jahre oder älter bin?

Ab 15 Lebensjahren sind viele Jobs möglich. Mit Erreichen dieses

Alters dürfen sich Jugendliche auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten einen

Ferienjob suchen. Allerdings sollten die Erwachsenen über den Job informiert sein. Als Schüler unterliegt man

der so genannten Vollzeitschulpflicht. Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20 Ferientagen (es gilt die 5-

Tage-Woche) arbeiten gehen. Wichtig: Jugendliche unter 18 dürfen nicht am Wochenende jobben. Das Arbeiten

an Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Nur für eine Arbeit in Gaststätten,

Verkaufsstellen, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten gelten Ausnahmen.

Was gilt für volljährige Ferienjobber/-innen?

Für Schüler/innen und Studenten/-innen, die dass 18. Lebensjahr

erreicht haben, gelten die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für Erwachsene.

Was gilt für die Arbeitszeiten?

Sie sind genau festgelegt: Ab 16 Jahren dürfen Schüler/innen sowie Studierende

maximal acht Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00

Uhr und 20.00 Uhr liegen. Und! Zwischen den Arbeitstagen müssen immer zwölf Stunden Pause sein (Ausnah-

men nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 40 Stunden in einer Woche gearbeitet werden. Und:

der Ferienjob muss auf vier Wochen (20 Arbeitstage) begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für

Schüler bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt.

Wie viel Geld darf ich als Ferienjobber/-in verdienen?

Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 Euro

gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss.

Werden denn Sozialabgaben fällig?

Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag

zur Sozialversicherung zahlen.

Wie bin ich als Ferienjobber/in versichert?

Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich

unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versiche-

rung muss der Arbeitgeber zahlen. Aber Achtung! Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den

Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.

BERUF & ZUKUNFT

016

PISTE.DE

freie Lehrstellen

Beton- und Stahl-

betonbauer/-in

Voraussetzung:

Berufsreife

Kontakt: Agentur fu

̈

r

Arbeit Schwerin,

Frau Lindner,

Tel. 0385 - 45 05102

Referenznummer:

10000-1132502286-S

Elektroniker/-in

Betriebstechnik

Voraussetzung:

mittlere Reife

Kontakt: Agentur fu

̈

r

Arbeit Schwerin,

Frau Lindner,

Tel. 0385 - 45 05102

Referenznummer:

10000-1143139395-S

Fachkraft

Lagerlogistik

Voraussetzung:

Berufsreife

Kontakt: Agentur fu

̈

r

Arbeit Schwerin,

Frau Lindner,

Tel. 0385 - 45 05102

Referenznummer:

10000-1133810221-S

Berufskraftfahrer

Voraussetzung:

Berufsreife

Kontakt: Agentur fu

̈

r

Arbeit Schwerin,

Frau Maass,

Tel. 0385 - 21 25 116

Referenznummer:

10000-1133217356-S

Landwirt/-in

Voraussetzung:

Berufsreife

Kontakt: Agentur fu

̈

r

Arbeit Schwerin,

Frau Maass,

Tel. 0385 - 21 25 116

Referenznummer:

10000-1133228809-S

Veranstaltungs-

kaufmann/-frau

Voraussetzung:

Berufsreife

Kontakt: Agentur fu

̈

r

Arbeit Schwerin,

Frau Lindner,

Tel. 0385 - 45 05102

Referenznummer:

10000-1144806517-S

THEMA:

JOBBEN IN DEN SOMMER-

ODER SEMESTERFERIEN

FERIENJOBS FÜR SCHÜLER

& STUDENTEN