BERUF & ZUKUNFT
014
PISTE.DEAm 4. September lieber ausschlafen?
Dann jetzt unter
www.schwerin.deBriefwahl beantragen!
Sebastian Ehlers Sven Klinger
Der Landtag mit seinen 71 Abgeordneten entscheidet über Gesetze und die
Finanzen des Landes, kontrolliert die Arbeit der Landesregierung sowie der
Landesverwaltung und wählt den Ministerpräsidenten. Sitz des Parlaments ist
das Schweriner Schloss. Der Landtag wird 2016 zum siebenten Mal gewählt.
Wählen darf jeder deutsche Staatsbürger, der amWahltag mindestens 18 Jahre
alt ist und seinen Wohnsitz seit wenigstens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpom-
mern hat. DieWahl findet zufällig am gleichen Tag wie vor fünf Jahren statt, am
4. September, das ist der letzte Tag, bevor nach den Sommerferien die Schule
wieder beginnt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Auf der linken Seite des Stimmzettels wählt
man den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Durch die Erststimmen wird
sichergestellt, dass jeder Wahlkreis von MV im Landtag vertreten ist. Entschei-
dend für die Kräfteverteilung im Parlament ist jedoch die Zeitstimme. Mit der
Zweitstimme, auf dem Zettel rechts, wird die Landesliste einer Partei gewählt
und nach ihrer Anzahl wird die Verteilung aller 71 Sitze im Landtag berechnet.
Jede Stimme ist wichtig! Wählerinnen und Wähler entscheiden über das Kräf-
teverhältnis im Landtag und bestimmen so über Politikinhalte mit. Am gleichen
Termin findet in Schwerin dieWahl zum Bürgermeister statt. Also, geht wählen!
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
LANDTAGSWAHL
MECKLENBURG-VORPOMMERN
AM 4. SEPTEMBER 2016