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| SCHWERIN
014
PISTE.DEStadtwerke Schwerin GmbH | Bereich Personal
Eckdrift 43 – 45 | 19061 Schwerin
E-Mail:
ausbildung@swsn.de| Telefon: 0385 633-1206
www.stadtwerke-schwerin.deGEHT MIT UNS
AN DEN START
UND BEWERBT EUCH BIS 31.10.2015
G t lt
d F t
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Wir bilden 2016 in folgenden Berufen aus:
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Mechatroniker/in
Anlagenmechaniker/in
Fachkraft für Abwassertechnik
Biologielaborant/in
Die Sommerferien 2015 haben begonnen -
höchste Zeit, sich um einen Ferienjob zu küm-
mern. Denn neben dem Geld locken auch Plus-
punkte für die spätere Bewerbung. Gerade
Schülerjobs lassen sich oftmals über den Freun-
des- und Bekanntenkreis (der Eltern) organisie-
ren. Ebenfalls zu empfehlen sind Aushänge
(zum Beispiel im Supermarkt oder
Jugendzentrum). Dort wird häufig nach Interes-
senten für Ferienjobs gesucht. Und man kann
auch selbst mit einem kleinen „Steckbrief“ für
sich als Ferienjobber Werbung machen. Wer
sich traut, kann auch direkt bei regionalen Be-
trieben oder in Geschäften nach einem Ferien-
job fragen.
Es macht auch Sinn, bei der örtlichen Arbeits-
agentur nachzufragen, ob es aktuelle Joban-
gebote gibt. Zudem bietet die Arbeitsagentur
unter
www.jobboerse.arbeitsagentur.deHilfe
an. Dazu einfach Suchbegriffe wie „Schüler“,
„Ferienjob“ oder „Studentische Hilfskraft“ ein-
geben. Auch über eine erweiterte Suche im In-
ternet sind Ferienjobs zu bekommen. Unter
www.studentjob.de, www.ferienjobs4you.deoder
www.schuelerjobs.degibt es bundesweite
Angebote für Schüler/innen und Studierende,
sowohl Ferienjobs als auch Praktikumsplätze
während der Ferienzeit. Die Vermittlung ist
kostenlos. Unter
www.gelegenheitsjobs.debie-
ten Firmen bundesweit Ferienjobs für Studen-
ten und Schüler an. Meist allerdings nur für
Bewerber ab 18 Jahre. Die Angebote sind
nach Postleitzahlen geordnet. Wer sich vorstel-
len kann, auch im Ausland zu jobben, findet
unter folgenden Links verschiedene Angebote:
www.zav-auslandsvermittlung.de,
www.stepin.deund
www.travelworks.deDie wichtigsten gesetzlichen
Bestimmungen zu Ferienjobs:
LEBENSALTER, ARBEITSTAGE, JOBVERBOTE
Bitte unbedingt beachten! Schulferien oder vor-
lesungsfreie Wochen an Unis und Fachhoch-
schulen sind der Urlaub für Schüler/innen bzw.
Studierende. Sie sollen sich in dieser Zeit von
ihrem anstrengenden Job, nämlich dem Ler-
nen, erholen. Also mindestens drei Wochen
auch wirklich frei machen. Den Ferienjob auf
die gesamte freie Zeit auszudehnen ist ohne-
hin nicht erlaubt. Kleinere Jobs ab 13 Jahren:
Ein kleiner Ferienjob kann in diesem Lebensal-
ter nur mit Einwilligung der Eltern angenom-
men werden. Der Job darf auch nur maximal
zwei Stunden pro Tag in Anspruch nehmen.
In diesem Alter dürfen Jugendliche nur in be-
stimmten Bereichen unter altersgerechten Be-
dingungen arbeiten. Das sind beispielsweise
Jobs wie Einkaufshilfe für Senioren, Babysitten,
Zeitungen/Werbung verteilen, Schüler-Nach-
hilfe geben oder Tiere betreuen (z.B. stunden-
weise Gassi gehen mit Hunden). Ab 15 Jahren
sind viele Jobs möglich: Mit Erreichen dieses
Lebensalters dürfen sich Jugendliche dann
auch ohne ausdrückliche Einwilligung der El-
tern/Erziehungsberechtigten einen Ferienjob
suchen. Allerdings sollten die Erwachsenen
über den Job informiert sein. Als Schüler unter-
liegt man der so genannten Vollzeitschulpflicht.
Ab 15 Jahren darf man daher an maximal 20
Ferientagen (es gilt die 5-Tage-Woche) arbei-
ten gehen. Wichtig: Jugendliche unter 18 dür-
fen nicht am Wochenende jobben. Das
Arbeiten an Sonnabenden, Sonntagen sowie
an Feiertagen ist Schülern nicht gestattet. Nur
für eine Arbeit in Gaststätten, Verkaufsstellen,
Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder in
Privathaushalten gelten Ausnahmen. Erwach-
senenrecht bei Studenten/innen: Für sie gelten
die normalen, gesetzlichen Regelungen wie für
Erwachsene. Tätigkeiten, die als Schüler-Feri-
enjob verboten sind: Im Wesentlichen sind dies
Jobs, die einhergehen mit starker Hitze, Kälte,
Nässe und gesundheitsschädlichen Einwirkun-
gen von Lärm, Strahlen und Erschütterungen
FERIENJOBS FÜR SCHÜLER & STUDENTEN
WAS IHR DABEI BEACHTEN MÜSST!