OPFERN VON STRAFTATEN RATEN WIR, IHRE RECHTE VON AN-
FANG AN ZU VERFOLGEN. WIE DAS GEHT, WOLLEN WIR EUCH
KURZ ZEIGEN.
Von Anfang an sollte sich ein Opfer einer Straftat einen Rechtsanwalt
nehmen. Wir zeigen Opfern immer auf, wie sie auch ohne eigene
Kosten zu ihrem Recht kommen können. Es geht schon damit los,
dass die Zeugenaussage des Geschädigten von besonderer Bedeu-
tung ist. Oftmals muss die Zeugenaussage mehrfach abgegeben
werden, bei der Polizei, bei Gericht, in der Berufung. Das stellt eine
hohe psychische Belastung dar. Umso mehr gilt das, wenn sich Täter
und Opfer kennen und auch nach der Tat immer noch über den Weg
laufen.
Wann ein Zeuge Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte hat
und welche Rechte das Opfer hat, erfahrt Ihr ausführlich in der Regel
nur von eurem Rechtsanwalt. Dieser kann auch bei Vernehmungen
dabei sein und Euch unterstützen. Anwälte können als Zeugenbei-
stand auftreten, auch während der Verhandlung neben dem Zeugen
sitzen und zur Seite stehen. Er kann in bestimmten Fällen durch das
Gericht auf Kosten der Staatskasse bestellt werden. Oftmals denken
Richter jedoch nicht daran, so dass es besser ist, Ihr sucht Euch von
Anfang an einen Rechtsanwalt, der das in die Hand nimmt.
Bei Kindern und Opfern von Sexualstraftaten gibt es z.B. die Mög-
lichkeit der Videovernehmung. Auch die zeitweise Entfernung des
Angeklagten aus dem Gerichtssaal für die Zeit der Zeugenaussage
ist denkbar. In manchen Fällen kann auch die Öffentlichkeit von der
Verhandlung ausgeschlossen werden. Mit einem Rechtsanwalt könnt
ihr Akteneinsicht in die Strafakte nehmen, habt ihr einen Beistand
im Verfahren, auch in der Verhandlung. Ihr erfahrt den Ausgang des
Verfahrens, könnt Schadensersatz und Schmerzensgeld bereits im
Strafverfahren geltend machen. Ihr könnt Rechtsmittel gegen ein Ur-
teil oder die Einstellung des Verfahrens schon im Ermittlungsverfah-
ren einlegen, selbst wenn das offizielle Ermittlungsverfahren im
Sande verläuft, könnt Ihr in bestimmten Fällen das Privatklagever-
fahren betreiben, wie ein Staatsanwalt den Täter anklagen.
Opfer von vielen gesetzlich genannten Straftaten können auch be-
reits im Strafverfahren Nebenklage erheben. Euer Anwalt nimmt
dann an der Verhandlung teil, kann Anträge stellen und Eure Rechte
geltend machen. Ihr seid dann nicht nur Zeuge, sondern selbst An-
kläger. Euer Anwalt kann auch ein Adhäsionsverfahren zum Straf-
verfahren
betreiben
und
Schadenersatz-
und
Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren einklagen. Das
erspart einen langen und teuren Zivilprozess.
Letztlich kann Euer Anwalt Euch auch bei der Geltendmachung von
Entschädigungsansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz
helfen. Viele Geschädigte wissen gar nicht, dass es so etwas gibt
und wo die Anträge zu stellen sind. Die medizinische Heilbehand-
lung eines Opfers kann so übernommen werden, Versorgungsgeld
gezahlt werden, Rehabilitationsleistungen können erbracht werden.
In bestimmten Fällen kann sogar eine monatliche Rente gewährt wer-
den. Unsere Erfahrung aus vielen Jahren Strafverteidigung und Op-
fervertretung hat gezeigt, dass für alle Beteiligten einer Straftat die
anwaltliche Vertretung insgesamt zu einem befriedigenderen Er-
gebnis führt und am Ende allen nützt.
Zum Schluss noch ein Hinweis. Wer bei uns Hilfe sucht, bekommt
erst einmal eine ausführliche Beratung zu seinen Rechten, zu mögli-
cherweise entstehenden Kosten sowie zu der Frage, ob es im kon-
kreten Fall sinnvoll ist, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen oder eben
nicht. Wir wollen nicht, dass jemand vor Kosten Angst haben muss
und sich nur deshalb keinen Beistand sucht.
Eure
Rechtsanwälte
Pagel & Pauly
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DIE
RECHTE VON
OPFERN
EINER STRAFTAT