piste Schwerin 04/2024

LIFESTYLE 16 LIFESTYLE | PISTE.DE PLATTFORMEN-STEUERTRANSPARENZGESETZ: WAS SIND DIE VORSCHRIFTEN FÜR PRIVATVERKÄUFE? Personen, die regelmäßig über On- line-Plattformen wie Ebay oder Klein- anzeigen verkaufen, könnten Benach- richtigungen von diesen Plattformen erhalten. Verkäufe über einer be- stimmten Schwelle müssen versteuert werden. Aber wer ist davon betroffen und welche Aspekte sollten berück- sichtigt werden? Das sogenannte Plattformen-Steuertrans- parenzgesetz (PStTG), das seit dem 1. Ja- nuar 2023 in Kraft ist, verlangt von den Betreibern digitaler Plattformen, die Daten der Verkäufer an die Finanzbehörden zu übermitteln. Zudem soll der Austausch von Informationen zwischen den Steuerbe- hörden der EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden, um Steuerhinterziehung entgegen- zuwirken. Was sind die Bestimmungen des Plattfor- men-Steuertransparenzgesetzes? Das Ge- setz behandelt private Aktivitäten auf On- line-Marktplätzen und Plattformen wie Ebay, Kleinanzeigen, Amazon, Vinted, Etsy sowie AirBnb und Autoscout, wenn dafür eine Vergütung gezahlt wird. Dies umfasst das Anbieten von privaten Dienst- leistungen, den Verkauf von Waren wie gebrauchter Kleidung sowie die zeitlich begrenzte Vermietung von beispielsweise Ferienwohnungen oder Autos. Welche Schwellen gelten für Online-Verkäufe? Die Betreiber der Online-Plattformen müs- sen private Dienstleistungsgeschäfte und Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern melden, wenn ein Anbieter pro Jahr mehr als 30 Transaktionen oder Ver- käufe mit einem Gesamtwert von mehr als 2.000 Euro tätigt. Nur wenn beide Grenz- werte - 30 Transaktionen und 2.000 Euro - unterschritten werden, ist man von der Meldepflicht befreit. Zum Beispiel fällt ein Anbieter, der im Rahmen von 34 Online- Auktionen Artikel im Gesamtwert von 300 Euro verkauft, unter die Meldepflicht. Ent- scheidend für die Grenze von 30 Transak- tionen ist die Anzahl der Online-Auktionen und nicht die Anzahl der verkauften Artikel. Wenn ein Anbieter beispielsweise 34 Artikel in 10 Online-Auktionen verkauft, liegt er unterhalb der Höchstgrenze. Welche Informationen übermitteln die Plattformen? Bei Meldepflicht übermit- telt der Plattform-Betreiber dem Finanz- amt vorhandene Informationen über den Verkäufer, darunter Name, Ge- burtsdatum, Adresse sowie Bankverbin- dung und Steuer-Identifikationsnummer, die vom Kunden angegeben werden. Zusätzlich werden Informationen über den Verkaufserlös und abzügliche Kos- ten wie Gebühren und Provisionen über- mittelt. Ob und in welchem Umfang die gemeldeten Verkäufe oder Dienstleis- tungen steuerpflichtig sind, entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Privatverkäufe bis zu einem Gewinn von 600 Euro sind steuerfrei Gemäß dem Finanz-Verbraucherportal biallo. de sind Privatverkäufe von verschie- denen gebrauchten und aussortierten Gegenständen nicht vom Gesetz be- troffen. Die Steuerbehörden sind viel- mehr an gewerblichen Verkäufen inte- ressiert und an Artikeln, die nicht dem alltäglichen Bedarf entsprechen und eine mögliche Wertsteigerung erfah- ren, wie Schmuck, Uhren, Antiquitäten oder Edelmetalle. Wie bisher gilt: Wenn Gewinne erzielt werden, können die Verkäufe einkom- mensteuerpflichtig sein und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Die Freigrenze für Privatverkäufe beträgt weiterhin 600 Euro Gewinn pro Jahr. Bei einem Gewinn unterhalb dieser Grenze bleibt man steuerfrei. Was sollten Verkäufer über Online-Platt- formen beachten? Verkäufer, die Online- Plattformen nutzen, sollten eine genaue Buchführung über jeden Verkauf führen und alles dokumentieren, einschließlich des Kaufpreises mit Datum, des Verkaufs- preises sowie aller Kosten, Gewinne und Verluste. Entsprechende Belege sollten aufbewahrt werden. Wenn man von einer Online-Plattform über die Meldung an das Finanzamt in- formiert wird, sollte man sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfever- ein wenden. Wenn die Verkäufe als ge- werblich eingestuft werden, müssen sie in der Steuererklärung angegeben wer- den. Das Finanzamt gleicht die Daten der Online-Plattform mit denen der persönli- chen Steuererklärung ab. Wenn sie nicht übereinstimmen, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Fotos: 1_©AdobeStock

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