piste Schwerin 03/2023
LIFESTYLE 10 LIFESTYLE | PISTE.DE Fotos: 1_©AdobeStock , 2_©AdobeStock VERBRAUCHENSCHUTZ: KÜNDIGEN Einfach kündigen mit dem Kündigungs- button Die Kündigung per Mausklick ist in Deutsch- land seit Juli 2022 für Unternehmen Pflicht. Der Kündigungsbutton muss leicht zu finden und eindeutig beschriftet sein. Sie geben nur Ihre Kundendaten ein und schicken Ihre Kündigung über eine klar beschriftete Schaltfläche wie „Kündigung bestätigen“ ab. Das Unternehmen muss Ihnen eine Ein- gangsbestätigung zukommen lassen. In der Regel wird dies per E-Mail erfolgen. Der Kündigungsbutton ist in vielen Fällen auch für Unternehmen aus dem Ausland Pflicht, wenn sie sich bewusst an Kundinnen und Kunden aus Deutschland richten (z. B. mit einer .de-Domain oder einer deutsch- sprachigen Website). Will ein Unternehmen über seine Website Verträge mit Kundinnen und Kunden aus Deutschland abschließen, muss es einen Kündigungsbutton geben. Das gilt auch, wenn eine online angebotene Dienstleistung in Deutschland erbracht wird. Ausnahmen kann es z. B. bei Beförderungs- verträgen geben. Online-Kündigungsservice sorgt für Probleme Leider halten sich aktuell nicht alle Unter- nehmen an die einfache Kündigungsbut- ton-Lösung. Verbraucherinnen und Ver- braucher suchen daher im Internet nach einer alternativen Möglichkeit zu kündigen. Verschiedene Unternehmen, u. a. aus den Niederlanden, haben dies erkannt und bie- ten online das Erstellen und Versenden von Kündigungen an. Sie behaupten, zu kün- digen sei kompliziert und lassen sich ihren Service teuer bezahlen. Verbraucherinnen und Verbraucher berich- ten dem EVZ von folgenden Problemen mit diesen Anbietern: • Sie erhalten keinen Nachweis über den Versand der Kündigung. • Der Dienstleister schickt die Kündigung an die falsche Adresse oder gar nicht. • Kündigungsfristen werden nicht geprüft. Verbraucherinnen und Verbraucher gehen aber davon aus, die Kündigung sei wirksam (und zeitnah) erfolgt. • Verbraucherinnen und Verbraucher nut- zen oft Suchmaschinen, um zu erfahren, wie sie einen bestimmten Vertrag kündi- gen können und um im Idealfall direkt auf die richtige Internetseite zu gelan- » » » » » gen. Sie klicken dann auf einen der ers- ten Links in den Suchergebnissen. Was viele nicht wissen: Es handelt sich nicht um die Webseite des Unternehmens, bei dem sie kündigen möchten, sondern um Werbeanzeigen, die die Dienstleister gezielt schalten, um ganz oben zu er- scheinen. • Der Online-Service erweckt den Ein- druck, er habe einen direkten Kontakt zu den Unternehmen, bei denen gekündigt werden soll. Das stimmt aber nicht. • Neben der Einmalzahlung für die Kündi- gung wird, ohne, dass die Verbrauche- rinnen und Verbraucher es merken, ein Kundenkonto angelegt, das monatliche Kosten mit sich bringt. • Im schlimmsten Fall erfolgt keine Kündi- gung, der Vertrag läuft weiter, und für den nicht erbrachten Service soll auch noch bezahlt werden. Wie kündige ich richtig? Eine Kündigung muss in aller Regel in Text- form eingereicht werden. Es genügt eine E- Mail, um z. B. Ihr Streaming-Abo zu kündi- gen. Einen Brief oder eine Unterschrift darf das Unternehmen nicht von Ihnen verlangen. Die E-Mail sollten Sie unbedingt als Nach- weis aufbewahren. Nur bei bestimmten Ver- trägen (z. B. Miet- oder Arbeitsverträgen) oder wenn die AGB dies vorsehen, müssen Sie die Kündigung auch eigenhändig unter- schreiben. Eine E-Mail reicht dann nicht aus. Bei einem Versand mit der Post wählen Sie das Einschreiben, um einen Nachweis über die Zustellung zu haben. Beachten Sie die Kündigungsfrist, die in Ihrem Vertrag oder den AGB steht! Die Kün- digung muss rechtzeitig beim Unternehmen ankommen. Eventuelle Postlaufzeiten müssen hier unbedingt einkalkuliert werden. Was muss in der Kündigung stehen? Ihre Kündigung können Sie ganz einfach selbst schreiben. Sie brauchen: • Ihren Namen und Adresse • Ihre Kundennummer • Das Kündigungsdatum oder die Formulie- rung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ Bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung mit Datum des Vertragsendes. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ihrem Vertrag er- fahren Sie die Kündigungsfrist und die Adresse, an die Sie Ihre Kündigung schicken müssen. Musterbriefe in deutscher und englischer Sprache: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutsch- land bietet Ihnen auf seiner Website ein Mus- terschreiben für Ihre Kündigung in deutscher und englischer Sprache zum Download an. Ist in Ihrem Vertrag eine andere Sprache als Ver- tragssprache festgelegt, weil das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land hat, kön- nen Sie zunächst unsere Vorlage ausfüllen und dann ein Übersetzungsprogramm nutzen. Wir raten: Nehmen Sie die Kündigung selbst in die Hand, statt dies einem fragwürdigen Kündigungsser- vice zu überlassen. Falls Sie Probleme mit Ihrer Kündigung bei einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land, Norwegen, Island oder UK haben, können Sie sich auch an das Europäische Ver- braucherzentrum Deutschland wenden. Die Lebenshaltungskosten steigen weiter und so fragen sich viele Verbraucherinnen und Verbrau- cher, auf welche Ausgaben sie verzichten können. Da sich Abonnements und Mitgliedschaften zudem oft automatisch verlängern, suchen Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell vermehrt nach Möglichkeiten, diese Verträge zu beenden. ➀ ➁
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