piste Schwerin 01/2023
CITY NEWS 6 CITY NEWS | PISTE.DE WAS IST NEU IM NEUEN JAHR? Ab dem 01.01.2023 hat in Schwe- rin etwa die dreifache Anzahl von Haushalten mit kleinen Einkom- men Anspruch auf Wohngeld. Das neue „Wohngeld Plus“ wird außerdem deutlich höher sein: Im Schnitt wird sich das Wohngeld verdoppeln. Neu ist eine Heiz- kostenkomponente und eine Kli- makomponente im Wohngeld, die mit dafür sorgen, dass Men- schen mit geringem Einkommen eine Unterstützung für die steigen- den Heizkosten erhalten können. Anspruchsberechtigte können An- träge für das ab 01.01.2023 gel- tende „Wohngeld Plus“ ab sofort im Bereich Wohngeld der Stadt- verwaltung stellen. Antragsformu- lare stehen unter www.schwerin. de zur Verfügung, liegen im Foyer des Stadthauses zur Mitnahme aus oder können auch gern tele- fonisch angefordert werden. Mehr Anspruchsbe- rechtigte durch Wohngeld Plus Stadt weist Bewoh- nerparkzone V für Teile der Weststadt aus Ausländerbehörde vergibt Termine jetzt auch online Uhrzeit der Geburt jetzt in der Geburtsurkunde Taxigebühren stei- gen ab 1. Februar Neue Preise für Schweriner Abwasser Neue Preise für Abfallgebühren Grundsteuer und Gebührenumlage des Wasser- und Boden- verbandsbeitrages Schweriner Familien-App geht an den Start Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 Für Teile der Weststadt wird im ersten Quartal 2023 eine Be- wohnerparkzone eingerichtet. Die neue Zone wird den Buch- Alle Bezieherinnen und Bezie- her von Arbeitslosengeld II erhal- ten ab dem 01.01.2023 Bürger- geld. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Regelbedarfs für alleinstehende Erwachsene von 449 Euro auf 502 Euro. Für Part- ner sowie in der Bedarfsgemein- schaft lebende Kinder erhöht sich der Regelbedarf nach der entspre- chenden Regelbedarfsstufe. Wäh- rend einer einjährigen Karenzzeit werden die Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen, unabhängig von der durch die Richtlinie bestimmten An- gemessenheitsgrenze. Informationen für junge und wer- dende Eltern sind mit der Schwe- riner Familien-App auf dem Smartphone stets griffbereit: Die App entstand in Zusammenar- beit der städtischen Koordinie- rungsstelle Frühe Hilfen und Fa- milienbildung des Fachdienstes Jugend mit der Fachanlaufstelle Frühe Hilfen der AWO und der Vollmer GmbH. Wissenswer- tes zu Schwangerschaft, Ge- burt und Nachbetreuung oder zu Familien- oder Beratungs- angeboten wird ergänzt durch Checklisten, Notfallnummern und eine praktische Terminfunk- tion, die die Eltern an wichtige Termine wie die U-Untersuchun- gen der 0-3-Jährigen erinnert. Die Schweriner Familien-App ist im App Store und bei Google Play kostenlos erhältlich. Die Ausländerbehörde Schwerin erweitert ihr Onlineangebot: Auf- enthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit können in der Ausländerbehörde künftig online beantragt werden. Außerdem können Termine für bestimmte Leistungen der Ausländerbe- hörde jetzt über das Online-Ter- minvergabesystem der Stadtver- waltung unter www.schwerin. de/terminvergabe gebucht wer- den. Dazu zählen die Abholung von Aufenthaltserlaubnissen, die Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung (Duldung), Ter- mine zu Meldeangelegenheiten, Beratungstermine zu Einbürge- rungen oder zum Staatsangehö- rigkeitsrecht. Außerdem gibt es 2023 wichtige Änderungen im Aufenthaltsrecht: Mit dem neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ ver- bessern sich für viele Menschen die Bleibeperspektiven nachhal- tig, wenn die Betroffenen in an- gemessener Zeit bestimmte Vor- aussetzungen wie die Passpflicht, die Deckung ihres Lebensunter- haltes aus Erwerbseinkommen und deutsche Sprachkenntnisse erfüllen. In der Geburtsurkunde wird künftig die Uhrzeit der Geburt angegeben. Neu im Personen- standswesen ist außerdem, dass die Religion nicht mehr in Perso- nenstandsurkunden eingetragen wird. Außerdem wurde die On- line-Beantragung von Urkun- den/Registerauskünften verein- facht. Für den Antrag braucht man jetzt kein MV-Nutzerkonto mehr, was insbesondere für aus- wärtige Bürgerinnen und Bür- ger den Zugang erleichtert, die keine weiteren Online-Dienste in Schwerin in Anspruch nehmen wollen. Ab dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Gebühren für Hausmüll. Die Grundgebühr steigt von jähr- lich 49,11 Euro auf rund 60,16 Euro. Für die Restabfalltonnen werden bei wöchentlich einma- liger Leerung ab dem 1. Januar 2023 folgende Gebühren fällig: staben V bekommen. Sie wird zu- nächst die Jean-Sibelius-Straße, die von-Flotow-Straße, die Süd- seite der Wittenburger Straße zwischen Obotritenring und Jean- Sibelius-Straße und die Westseite des Obotritenrings zwischen Wit- tenburger Straße und von-Flotow- Straße umfassen. Die Gebühr für die Bewohnerparkkarte liegt 2023 weiterhin bei 30,70 Euro. Die Beförderungsentgelte für Taxis werden zum 01.02.2023 in der Landeshauptstadt ange- hoben. Der Kilometertarif je ge- fahrenen Kilometer beträgt im Tagtarif (6 bis 22 Uhr) je nach Tarifzone zwischen 3,40 € (1-2 Kilometer) und 2,10 € (ab 5 Kilo- meter Fahrtstrecke). Die Schweriner Abwasserent- sorgung wird erstmals seit 2007 teurer: Der Eigenbetrieb der Lan- deshauptstadt muss seine Ge- bühren zum 01.01.2023 anhe- ben: Für einen Referenzhaushalt von drei Personen ist damit eine monatliche Gebührenerhöhung für die Schmutzwasserbeseiti- gung von ca. 3,60 Euro verbun- den. Die notwendige öffentliche Be- kanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Abgaben 2023 wird im Januar 2023 ortsüblich im Internet unter www.schwerin.de/ bekanntmachungen veröffentlicht.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MzQxODIw