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FREIE WAHLEN
EIN WICHTIGES GRUNDRECHT
IN DER DEMOKRATIE
Wenn irgendwo in der Welt gegen Regierungen demonstriert wird, ist eine der
Hauptforderungen, die, nach freien Wahlen. In vielen Ländern ist es den Men-
schen, oder Teilen der Bevölkerung, nicht erlaubt, ihren Willen an der Wahlurne
auszudrücken. Aktuell sehen wir fast täglich in den Nachrichten, wie Menschen
im Arabischen Frühling sogar ihr Leben riskieren, um für sich das aktive
Wahlrecht einzufordern. Auch im Osten Deutschlands, in der ehemali-
gen DDR, fingen die Proteste mit dieser Forderung an. Heute wird das
Wahlrecht von vielen aber leider als lästige Pflicht betrachtet und darum
nicht wahrgenommen. Die nächste Bundestagswahl findet am
22. September statt. Die Wahllokale haben von 8.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet. Deine Stimme zählt!!!
DAS ERSTE MAL WÄHLEN GEHEN
Wer zum ersten Mal wählt, hat viele Fragen. Woher weiß ich, wohin ich
am Wahltag gehen muss? Was passiert in der Wahlkabine? Wer stellt
sich zur Wahl? Und wann ist überhaupt der Wahltag? Hier findest du
Antworten auf drei zentrale Fragen.
WIE WÄHLE ICH?
Wenn du als deutscher Staatsbürger über 18 Jahre alt bist, erhältst du kurz
vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung wird
dir zugesandt, wenn du bei der Meldebehörde deiner Gemeinde oder Stadt seit mindestens drei Monaten gemeldet bist. Lebst du noch bei
deinen Eltern, dann haben sie dich angemeldet. Wenn du aber von Zuhause ausgezogen bist, musst du dich mit neuem Wohnsitz bei der
Meldebehörde selber anmelden. Hast du das bereits getan, bist du automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Auf der Wahlbenach-
richtigung steht, wo und wann du wählen kannst. Hast du bis zu drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, dann
frage beim Wahlamt nach. Im Rathaus deiner Stadt sagt man dir, wie du das Wahlamt erreichen kannst. Am Tag der Wahl zeigst du im
Wahllokal die Wahlbenachrichtigung und bekommst dann einen Stimmzettel. Aber selbst wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder
verloren hat, darf trotzdem seine Stimme abgeben. Dafür musst du dich lediglich im Wahllokal mit deinem Personalausweis oder Reisepass
ausweisen können. Weil die Wahl geheim ist, musst du hinter einer Stellwand dein Kreuz machen. Du hast eine Stimme, die du einer
Partei geben kannst. Du wählst also nicht direkt eine Person, sondern eine Liste, die von einer Partei erstellt wurde. Hast du das Kreuz
gemacht, gehst du mit deinem Stimmzettel zur Wahlurne und steckst ihn hinein. Du hast gewählt!
Wer am Wahltag krank oder verreist ist, kann vorher per Post wählen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest du einen
Antrag zur Briefwahl. Wenn du den Antrag ausgefüllt und abgeschickt hast, bekommst du einige Zeit später einen Brief mit zwei Umschlä-
gen, einem Stimmzettel und einem Wahlschein zugesandt. Du kreuzt eine Partei auf dem Stimmzettel an und legst diesen in den blauen Wahl-
umschlag. Der ausgefüllte und unterschriebene Wahlschein kommt mit dem blauen
Umschlag in den roten Wahlumschlag. Den kannst du ohne Briefmarke per
Post abschicken. Oder du bringst ihn persönlich zum Wahlamt und
steckst ihn in eine spezielle Urne, die bereits vor der Wahl für die
Briefwähler aufgestellt wird. (Fotos: fotolia.com)
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