MOTOR
SPECIAL
I
2013
028
PISTE.DE
Kommt es zu einem Verkehrsunfall
,
an dem Sie auch nur möglicherweise beteiligt sind, reicht es in keinem Fall, einfach eine
Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Das ist schon Unerlaub-
tes Entfernen vom Unfallort und strafbar. Der Gesetzgeber verlangt, am Unfallort zu warten und dann dem Geschädigten die eigenen
Angaben zu Fahrzeug und Personalien mitzuteilen.
Wer nicht warten kann
,
sollte die Polizei rufen und sich erst entfernen, wenn die Beamten dies erlauben. Kommt es zu einem
Unfall auf belebter Straße und sind die Fahrzeuge fahrbereit, sollte die Straße geräumt werden. Unbedingt sollten aber vorher Fotos
der Unfallsituation aus verschiedenen Perspektiven erstellt werden. Am Unfallort sollten die Namen und Adressen der Beteiligten und
Zeugen, die Personalausweisnummern, die Kennzeichen und Namen, Adresse und Versicherungsnummern der Haftpflichtversiche-
rungen ausgetauscht werden.
Wenn möglich, füllen Sie einen Unfallbericht aus
und lassen die Beteiligten unterschreiben. Sie sollten Namen und Adres-
sen von allen Personen aufschreiben, die auch nur möglicherweise den Unfall gesehen haben. Vergessen Sie nicht, die Insassen der
Fahrzeuge zu notieren. Nach Möglichkeit sollte immer die Polizei hinzugezogen werden. Lassen Sie den Schaden aus dem Unfall
keinesfalls durch Werkstätten oder die gegnerische Versicherung
regulieren. Ein Anwalt muss beauftragt werden, sonst kann sich
das später nachteilig auf die Höhe des Schadensersatzes oder
Schmerzensgeldes auswirken.
Lassen Sie sich nicht voreilig einen Mietwagen auf-
schwatzen
.
Hier muss erst geklärt werden, welche Kosten die
Versicherung übernimmt. Manchmal ist es auch besser, Nut-
zungsausfallentschädigung statt des Mietwagens zu verlangen.
Ob eine Reparatur lohnt oder ob ein Totalschaden vorliegt, sollte
nicht ohne anwaltlichen Rat entschieden werden. Eine Falle sind
auch zu hoch angesetzte Restwerte des Fahrzeuges.
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RICHTIGES
VERHALTEN
NACH EINEM
VERKEHRSUNFALL