Piste Rostock 09/2021
CITY NEWS © Fotos: Tom Zerbe [2] I Pro Event I Agentur 014 PISTE.DE JETZT SCHON WÄHLEN - PER BRIEF Bundestags- und Landtagswahl am 26. September – Wahlschein kann bereits beantragt werden Die Wahlen rücken näher: Am Sonntag, 26. September wird in unserem Land gleich doppelt gewählt: der Bundestag und der Landtag. Demnächst werden die Wahlunterlagen verschickt. Diese enthal- ten die Wahlbenachrichtigung. Wer die Benachrichtigung im Wahllokal vorzeigt, erleichtert den Wahlhelfern die Arbeit. Ohne Benachrichtigung kann auch im Wahllokal gewählt werden, dann ist es aber notwendig, sich zum Beispiel mit Per- sonalausweis oder Reisepass zu legitimie- ren. Es empfiehlt sich ohnehin, ein solches Dokument mit dabei zu haben, denn bei Zweifel an der Indentität des Wählers muss er sich damit ausweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichti- gung findet sich gleichzeitig der Antrag auf Briefwahlunterlagen. Briefwahl er- möglicht es Bürgern, die am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen können oder wollen, ihre Stimme abzugeben. Briefwäh- ler müssen auch nicht begründen, warum sie auf postalischem Weg wählen. Eilige Briefwähler brauchen übrigens nicht zu warten bis sie ihre Wahlbenachrichti- gung im Kasten haben um die nötigen Un- terlagen anzufordern, sondern können sich auch schon vorher mit dem Anliegen an ihre zuständige Gemeinde wenden. Möglich ist dies per Brief und per E-Mail. Man darf sich Wahlschein und Stimmzettel auch persönlich in der Verwaltung abho- len und dort wählen („Briefwahllokal“). Per Vollmacht kann alternativ eine Vertrau- ensperson beauftragt werden, die Unterla- gen zu besorgen. Das Einsenden des ausgefüllten Briefwahl- stimmzettels ist innerhalb Deutschlands über die Deutsche Post gratis. Aus dem Ausland hat der Wähler das Porto selbst zu bezahlen. Der Antrag auf Briefwahl muss bis 24. September, 18 Uhr, eingegangen sein. So kurz vor Ultimo werden die Unterlagen al- lerdings nicht mehr zugeschickt, sondern müssen selbst abgeholt werden. Die Stim- me zählt nur dann, wenn sie bis zum 26. September, 18 Uhr, vorliegt. Einen Wahlschein benötigt auch, wer zwar nicht per Brief, jedoch in einem anderen als dem ihm zugewiesenen Lokal wählen gehen möchte. -Anzeige- -Anzeige- STIMME MIT DER POST SCHICKEN
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