piste Lübeck 07/2024

JOB & ZUKUNFT | PISTE.DE 039 JOB & ZUKUNFT MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT WAS WENN ICH MAL ZU SPÄT KOMME? Arbeitsrecht alltäglich Jeder hat es schonmal erlebt. Den Bus verpasst, das Auto hat eine Panne oder jede Ampel auf dem Weg ist rot. Da kann man schon mal zu spät kommen. Was kann da schon passieren? nach Art der Arbeit – einige Pro- zesse empfindlich gestört werden, wenn an einer Stelle nicht gearbei- tet wird. Wer absehen kann, dass er zu spät kommt, sollte daher unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren, damit dieser entspre- chend reagieren kann. Das gilt auch, wenn die Verzögerung nicht selbst verschuldet ist: Man muss so früh starten, dass auch Pannen „ein- gepreist“ sind. Bei notorischen Zuspätkommern kann der Arbeitgeber auch eine Abmahnung aussprechen. Damit signalisiert er dem Mitarbeiter sehr deutlich, dass er das Zuspätkom- men nicht weiter dulden wird. Sollte sich das Verhalten nicht ändern, darf der Arbeitgeber den Mitarbei- ter kündigen, in schweren Fällen sogar außerordentlich. Grundsätzlich ist es einfach: Der Arbeitgeber bestimmt den Ort, die Zeit und die Art der Arbeit, die zu leisten ist. Wenn der Arbeitsbeginn um neun Uhr festgelegt ist, bedeutet das um neun und nicht um fünf nach neun. Auf der anderen Seite wird kaum ein Chef sofort harte Konse- quenzen ziehen, wenn ein sonst pünktlicher Mitarbeiter einmal keuchend und mit hochrotem Kopf ein paar Minuten zu spät erscheint. Anders verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter häufig oder erheblich zu spät zur Arbeit kommt. Hier ist der Arbeitgeber durchaus berech- tigt, den Mitarbeiter auf seine Pflich- ten aus dem Arbeitsvertrag hinzu- weisen. Schließlich können – je 2 Offene Sprechzeiten für Beschäftige rund um den beruflichen Aufstieg, Neustart oder Wiedereinstieg am 04. Juli 2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr im BiZ Lübeck - Für Veränderungen ist man nie zu alt – egal ob man weitere Fähigkeiten im Beruf erwerben, beruflich aufsteigen, sich neu ori- entieren, nach einer längeren Pause wieder beruflich einsteigen oder einen Berufswechsel wagen will. „Wir unterstützen Sie dabei, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren, berufliche Entscheidungen zu treffen und so den eigenen Berufsweg bewusst zu gestalten. Nutzen Sie gerne unsere Sprechstunde für erste Fragen, die wir in weiteren Gesprächen vertiefen können“, lädt Melanie Steinhäuser ein. Möglichst frühzeitig bei der Arbeitsagentur melden! Für einige Azubis endet die Ausbildungszeit. Wer die letzten Prüfungen besteht, der hat seinen Berufsabschluss in der Tasche. Wer aber bereits weiß, dass er von seinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird oder bei wem die Übernahme noch unsicher ist, der sollte sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden. Dabei geht es nicht unbedingt nur darum, rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Viel wichtiger ist es, gleich im Anschluss an die Ausbildung in einen Job zu kommen. Das ist gerade für junge Leute die beste Lösung, um das Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten. UND WENN DAS BESTE ERST NOCH KOMMT? AUSBILDUNGSENDE UND KEIN JOB IN SICHT? 3 4

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