piste Lübeck 03/2024

JOB & ZUKUNFT | PISTE.DE 035 JOB & ZUKUNFT MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT WAS MACHE ICH MIT MEINEM RESTURLAUB? Arbeitsrecht alltäglich Manchmal vergeht die Zeit so rasch, dass am Jahresende noch einige Urlaubstage übrig sind. Doch wie sollte man mit diesem Resturlaub umge- hen? Verfällt er einfach ungenutzt und bis wann kann ich ihn nehmen? möglich war, wie z.B. vielen Krank- heitsfällen im Unternehmen. Glei- ches gilt, wenn andere Kollegen bevorzugt Urlaub nehmen konnten und du deshalb keine Möglichkeit hattest, deinen Urlaub zu nehmen. Wenn es für deine Branche einen Tarifvertrag gibt, solltest du diesen bezüglich des Resturlaubs auf jeden Fall überprüfen. Dein Restur- laub muss innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres genom- men und gewährt werden. Das bedeutet, er verfällt am 1. April des neuen Kalenderjahres. Es ist wich- tig, dass du deinen gesamten Resturlaub bis zum 31. März ver- brauchst. Danach ist der Arbeitge- ber von der Verpflichtung zur Gewährung des Resturlaubs befreit, es sei denn, er trägt die Verantwor- tung dafür, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte. Grundsätzlich bedeutet Resturlaub alle Urlaubstage, die du bis zum Ende eines Jahres nicht genommen hast. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass du deinen Urlaub im gleichen Kalenderjahr nehmen musst. Eine Übertragung ist nur in Ausnahmefäl- len erlaubt, zum Beispiel wenn drin- gende betriebliche oder persönli- che Gründe dies rechtfertigen. Das kann passieren, wenn du während deines Urlaubs krank wirst und diese Krankheitstage nicht auf dei- nen jährlichen Urlaubsanspruch angerechnet werden. Außerdem kann dein Resturlaub übertragen werden, wenn du am Jahresende Urlaub nehmen wolltest, dies aber aus betrieblichen Gründen nicht 5 Die Zeit vergeht schneller als man denkt und dann ist der Schulabschluss da. Wer dieses Jahr die Schule verlässt und seine berufliche Zukunft indivi- duell und vor allem selbst gestalten will, vereinbart am besten jetzt einen Gesprächstermin mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Lübeck. Berufsberatung unterstützt „Wenn Sie nicht wissen, in welche Richtung es gehen soll oder wenn die Noten nicht so gut ausgefallen sind, kann die Berufsberatung aufzeigen, wie man beruflich durchstartet. Die Profis helfen bei allen Fragen rund um das Thema Ausbildung oder Studium und beraten in der Schulsprechstunde, telefonisch oder per Videochat“, ergänzt Dusch. Offene Sprechzeiten für Beschäftige rund um den beruflichen Aufstieg, Neu- start oder Wiedereinstieg am 07. März 2024 von 14:00 bis 17:00 Uhr im BiZ Lübeck. Wer in seinem Bereich gefragt sein will, muss auf dem Laufenden bleiben, Wissen auffrischen und sich weiterbilden. „Sie wissen nicht so recht, welche Möglichkeiten sich Ihnen im Beruf bieten und wie Sie sich informieren können? Dann nutzen Sie gerne unsere Sprechzeiten im BiZ. Hier können wir erste Fragen klären und bei Bedarf in weiteren Gesprächen vertiefen. Wir unterstützen Sie dabei, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren, berufliche Entscheidungen zu treffen und so den eigenen Berufsweg bewusst zu gestal- ten“, lädt Martin Lennartz, Experte im Team Berufsberatung ein. MIT HALBJAHRESZEUGNISSEN DURCHSTARTEN STARTHILFE FÜR DIE ZUKUNFT 3 4

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