piste Lübeck 04/2023

MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT FEIERTAG IM HOMEOFFICE, WAS GILT? Arbeitsrecht alltäglich Feiertag im Homeoffice – Die Corona-Pandemie hat den Trend von Homeof- fice deutlich bestärkt. Mittlerweile bieten viele Unternehmen Homeoffice Modelle an. Doch wie genau sind Feiertage am Heimarbeitsplatz geregelt? Grundsätzlich gelten bundeseinheit- liche Feiertage für alle Arbeitneh- mer gleichermaßen. Spannend wird es erst, wenn es um Feiertage geht, die nur in den einzelnen Bun- desländern gelten. In diesem Fall ist der Arbeitsort des Arbeitnehmer maßgebend. Jemand, der bei einem bayrischen Unternehmen in Berlin arbeitet, muss an bayrischen Feiertagen arbeiten. Dagegen müs- sen die bayrischen Mitarbeiter arbeiten, während man einen freien Feiertag, der in Berlin gel- tend ist, genießt. Nichtsdestotrotz müssen Arbeitneh- mer gesetzlich an Feiertagen bezahlt werden laut Entgeltfortzah- lungsgesetz. In Paragraph 2 Absatz heißt es: „Für Arbeitszeit die infolge eines gesetzlichen Feiertages aus- fällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsaus- fall erhalten hätte.“. Interessant wird es in der rechtli- chen Grauzone, in der kein fester oder verbindlicher Arbeitsort im Homeoffice zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde. So könnte theoretisch der Arbeit- nehmer je nach passenden Feierta- gen durch die verschiedenen Bun- desländer pendeln. Bis dato gilt keine Rechtsprechung dazu, ob diese Methode möglich ist. Hier ist empfehlsam zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen eine sinnvolle Vereinbarung zu kom- munizieren, um Rahmenbedingun- gen für das mobile Arbeiten im Arbeitsvertrag festzuhalten. Um Rollenklischees zu durchbrechen, wird jährlich ein bundesweiter Girls´s und Boys´ Day veranstaltet. „Jungen sind in Berufen der öffentlichen Verwal- tung unterrepräsentiert. Zum Beispiel lag der Anteil der männlichen Auszubil- denen als Fachkraft für Arbeitsmarktdienstleistungen bundesweit zuletzt bei 30 Prozent. Anhand unserer Ausbildung beziehungsweise dualen Studiums wol- len wir zeigen, dass der öffentliche Dienst alles andere als langweilig ist und wir mit Menschen und nicht mit staubigen Aktien arbeiten.“, erklärt Andrea Schlichting, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Lübeck. Am 27. April 2023 haben Interessierte die Möglichkeit Einblicke zu kriegen. Weitere Informationen auf www.boys-day.de/radar. Eigentlich kommt jedes Mädchen täglich mit einer Menge MINT in Berüh- rung, denn Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik stecken in der Kosmetik ebenso wie in jedem Schmuckstück. „Dennoch ist für die meisten Mädchen ein handwerklicher oder techischer Beruf weiterhin keine Option. Sie bleiben immer noch den Geschlechterollen treu.“, erläutert Ste- fan Tech, Teamleiter Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Lübeck. Um dieses traditionelle Verhalten zu durchbrechen und um für den Blick über den Tellerrand zu werben, findet am 27. April 2023 der „Girls´Day -- Mäd- chen-Zukunftstag“ und „Boys´Day--- Jungen-Zukunftstag“ statt. Anmeldungen sind bis zum 21. April 2023 unter www.girls-day.de/radar möglich. BOYS´DAY BEI DER AGENTUR FÜR ARBEIT GIRLS´DAY BEI DER AGENTUR FÜR ARBEIT 2 3 1 Fotos: 1-2 Bundesagentur für Arbeit | 3 agcreativelab - stock.adobe.com 036 JOB & ZUKUNFT | PISTE.DE JOB & ZUKUNFT

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