piste Lübeck 03/2023

JOB & ZUKUNFT | PISTE.DE 027 JOB & ZUKUNFT MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT DRESSCODE WAS DARF ICH IM BÜRO TRAGEN? Arbeitsrecht alltäglich Kurze Hose im Büro, im fähnchenähnlichen Sommerkleid zum Meeting, Socken in Sandalen in der Werkstatt – warme Temperaturen bringen inter- essante Modeerscheinungen mit sich. Ist eigentlich alles erlaubt? Grundsätzlich steht das Persönlich- keitsrecht über dem Arbeitsrecht. Und Klamotten sind Persönlichkeits- sache. Da hat der Chef eigentlich nichts mitzubestimmen. Eigentlich. Denn wenn es um die Außenwirkung der Firma geht, dann darf der Chef sehr wohl etwas über die Kleidung sagen. Also: Bei Kundenkontakt darf durch- aus auf Seriosität oder geschmack- volle Kleidung Wert gelegt werden – egal, ob in der Bank oder der Agentur. Auch wenn der Arbeitsschutz im Vordergrund steht, gibt es Ein- schnitte ins Persönlichkeitsrecht: Bei rotierenden Maschienenteilen sollte auf fliegende Bänder oder luftige Kleider vielleicht verzichtet werden, bei Arbeit in Kältekammern auf kurze Hosen. Generell gilt: Bei Regelungen zur Berufsbekleidung sind Vertreter der Arbeitnehmer, also ein Betriebsrat, immer mit ins Boot zu holen. Das gilt auch, wenn im ganzen Unter- nehmen zur besseren Identifikation mit der Firma eine einheitliche Klei- dung getragen werden soll. Wenn es aber weder Kundenkontakt noch Arbeitsschutzbedenken gibt, wird es schwer, so etwas durchzusetzen. Wenn aber lediglich Geschmacks- grenzen des Chefs überschritten werden, weil man bei drei Sonnen- strahlen schon in kurzen Hosen auf- taucht, dann muss er das mit sich selbst ausmachen. Eine kurze Bemerkung beim Kaffee ist viel- leicht noch in Ordnung, alles andere wäre übergriffig. 4 DER MÄRZ TERZ Im kommenden März stehen viele Ereignisse bevor. Vom Internationalen Frauentag bis zu andauernden Poststreiks. Was erwartet uns? Die Sommerzeit - und zwar am Sonntag, den 26. März um 2 Uhr werden die Zeiger um eine Stunde auf 3 Uhr vorgeschoben. Das Wochenende am Märzsonntag wird zwar eine Stunde kürzer, dafür wird es langfristig am Abend länger hell sein. Energiepreisbremsen - die langersehnten Energiepreisbremsen der Bundes- regierung sollen am dem 1. März für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen und die Bevölkerung entlasten. Ende der Masken- und Testpflicht - Die Maskenpflicht in klinischen und Pflegeeinrichtungen fällt. Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. März beim Besuch eine Maske tragen müssen. WAS ALLES NOCH ANSTEHT 5 F r e i w i ll i g e n D i e n s t Ansprechpartnerin: Katrin Böttcher 0451 62 03 167 ✉ freiwilligendienst@marli.de Berufliche Orientierung Mit Menschen arbeiten Verantwortung übernehmen Vielfältige Erfahrung sammeln Wartezeit überbrücken Bei marli lÜbeck Melde Dich!

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