piste Lübeck 06/2022

034 JOB & ZUKUNFT | PISTE.DE JOB & ZUKUNFT Fotos: 1 Agentur für Arbeit Lübeck | 2 PantherMedia / AndyRely | 3 Victor Koldunov - stock.adobe.com MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT DARF MEIN CHEF MIR EINFACH MEIN GEHALT KÜRZEN? Arbeitsrecht alltäglich „So einen Murks bezahle ich nicht“ – wenn der Chef mit der Arbeit unzufrie- den ist, macht er manchmal die Rechnung auf: „Du arbeitest nicht ordent- lich, also bezahle ich dir weniger!“ Darf er das so einfach? Selbst wenn der Chef es so gerne möchte: So einfach ist das nicht möglich. Denn es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem der Lohn fest- gelegt ist (entweder direkt oder mit Verweis auf einen Tarifvertrag). Das kann der Chef nicht einseitig ändern. Darin ist der Mitarbeiter auch verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu arbeiten. Gekürzt werden darf das Gehalt nur, wenn der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum schlechte Arbeit leistet. Der Chef muss ihn darauf hinweisen und die Möglich- keit zur Verbesserung geben. Erst dann kann er darüber nachdenken, das Gehalt zu kürzen, wenn der Betriebsrat informiert wurde. Manchmal ist im Arbeitsvertrag ver- einbart, dass manche Teile des Lohns an der Leistung hängen. Da kann tatsächlich relativ schnell gekürzt werden. Wenn es verein- bart ist, kann man auch Minusstun- den mit Lohnabzug vergelten. Und wenn der Mitarbeiter einen Schaden angerichtet hat? Dann kommt es darauf an, ob das trotz sorgfältiger Arbeit passiert ist oder ob der Mitarbeiter fahrlässig war. Denn nur dann könnte der Chef den Schaden mit dem Gehalt verrechnen. In ganz engen Grenzen kann der Chef auch dem Mitarbeiter Gehalt streichen, wenn es dem Betrieb finanziell so schlecht geht, dass er kurz vor der Pleite steht. Dann müs- sen aber auch alle Mitarbeiter glei- chermaßen von der Gehaltskürzung betroffen sein, nicht nur ein einzelner. 3 AUSBILDUNG KLARMACHEN Das Schulende steht quasi vor der Tür. „Jugendliche, die noch eine Ausbil- dung suchen, haben auch jetzt noch sehr gute Chancen. Wichtig ist es jedoch, dass sie keine Zeit verstreichen lassen und aktiv werden. Eine gute Gelegenheit sich zu informieren, bietet der Vermittlungstag der Kammern und der Arbeitsagentur. Nutzen Sie diese Chance und kommen Sie einfach ohne Termin vorbei“, lädt Stefan Tech, Teamleiter Berufsberatung in der Agentur für Arbeit Lübeck, ein. Der Vermittlungstag findet am 13. Juni von 10 bis 12 und 13 bis 15 Uhr in den Räumen der Handwerkskammer Lübeck in der Breiten Straße 10-12 in der Lübecker City statt. VERMITTLUNGSTAG AM 13. JUNI 1 Eines ist klar: Selten ist es die eine Geldquelle, aus der sich ein Studium finanziert. Meist nutzen Studierende verschiedene Möglichkeiten. Doch dabei gibt es viele Fragen: Wie kommt man eigentlich an ein Stipendium? Was muss beim BAföG beachtet werden? Wie viel darf ich im Studium dazu verdienen? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es außerdem? Antworten auf diese und andere Fragen geben die Expert*innen beim nächsten abi“ Chat am 8. Juni. Sie nehmen sich von 16 bis 17.30 Uhr Zeit. Interessierte loggen sich ab 16 Uhr unter chat.abi.de ein und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Miete, Semesterbeitrag, Fachbücher – und der WG-Kühlschrank ist auch schon wieder leer: Studieren kostet Geld. Woher dieses kommt, klärt der nächste abi“ Chat am 8. Juni. Studienfinanzierung 2

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