piste Lübeck 09/2021

032 PISTE.DE JOB & ZUKUNFT | RATGEBER Fotos: 1 Daniela Fotografie | 2 stock.adobe.com: 2 nyul, 4 ontsunan | 3 Studentenwerk Schleswig-Holstein | 5 Arbeiterkind.de Weißt Du, was richtig toll ist? Wir müssen die Welt nicht ständig neu erfinden. Vor Dir sind schon sehr viele Menschen den nächsten Schritt gegangen und in einem Beruf angekommen, in dem sie sich wohlfühlen. Und hier kommt die gute Nachricht: Die Erfahrungen dieser Menschen helfen Dir auf Deiner ganz persönlichen Reise zu beruflicher Erfüllung. Wie? Indem Du ihnen die richtigen Fra- gen stellst. Kaum jemand schließt nämlich erfolgreich die Schule ab, beginnt Studium oder Ausbildung und landet direkt auf der (auch noch gut bezahlten) Wunschposition im Trau- munternehmen. Der Weg dorthin kann holprig sein, unkon- ventionell und spannend. Nutze also die Chance und frag drauf los, wann immer Du eine inspirierende Person triffst. Ein paar Beispielfragen für den Anfang findest Du auf dieser Seite – Du wirst im Lauf des Gesprächs jedoch merken, dass Dir weiterführende Themen schnell einfallen. Und wenn Du keine Leute findest, denen Du die Fragen stellen kannst oder möch- test, gibt es digitale Lösungen zur Berufsorientierung, zum Beispiel Online Netzwerk Events von uns www.Key2be.me . Eine mögliche Basis für Deinen persönlichen Fragenkatalog könnte so aussehen: • Vom Schulabschluss bis heute: Was sind Deine wich- tigsten Erfahrungen? • Was ist Dein bisher größtes Erfolgserlebnis und woran misst Du diesen Erfolg? • Warum hast Du Dich für Deinen jetzigen Arbeitsplatz entschieden und was hast Du gemacht, um Dich dort zurechtzufinden? • Wie haben sich Deine Aufgaben während des letzten Jahres entwickelt? • Haben Dich Ausbildung und Studium auf die tatsäch- liche Praxis vorbereitet? • Wen fragst Du, wenn Du etwas nicht machst bzw. was machst Du, wenn Du niemanden fragen kannst/ möchtest? • Würdest Du heute noch mal den gleichen Weg gehen und wenn ja bzw. nein, warum? • Wenn Du Dein:e Vorgesetzte:r wärst, welchen Tipp würdest Du mir für mein Vorstellungsgespräch geben? FRANZISKA RAABE BERUFSWAHL STATT BERUFSQUAL 1 MEIN CHEF ICH UND DIE ARBEIT ARBEITSVERTRAG PER HANDSCHLAG. GILT DAS? Arbeitsrecht alltäglich Vertrag per Handschlag – das ist mehr als nur eine Redewendung. Tatsäch- lich muss man viele Verträge nicht aufschreiben. Es erleichtert nur manche Sachen. Gilt das eigentlich auch für den Arbeitsvertrag? Juristen lernen im ersten Semester: Ein Vertrag ist die gleichlautende Willensbekundung zweier Parteien. Sprich: Zwei Seiten sind sich einig. Peng, fertig ist der Vertrag. Und im Prinzip funktioniert das auch mit Arbeitsverträgen genau so. Wenn sich Chef und Mitarbeiter über alle wesentlichen Dinge einig sind, dann genügt das eigentlich. Aus nostalgischen Gründen kann man das noch mit einem Handschlag besiegeln. Es hat sich aber als sinnvoll erwie- sen, Verträge schriftlich aufzusetzen, weil man dann im Streitfall noch einmal genau nachlesen kann, was man vor ein paar Jahren vereinbart hatte. Bei einem Vertrag per Handschlag kann man sich da strei- ten, ob man das damals so gesagt hatte oder nicht. Und das ist in einem Rechtsstreit ziemlich schwie- rig zu beweisen, vor allem, weil es ja um kompliziertere Dinge geht, als einen Kaugummi zu kaufen. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflich- tet, eine Niederschrift über die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsvertrags aufzusetzen. In manchen Fällen hat der Gesetz- geber aber die Schriftform vorgese- hen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss zum Beispiel schriftlich vorlie- gen, sonst fällt die Befristung weg. In manchen Tarifverträgen steht auch, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich vorliegen muss. Bei Beendigung des Arbeitsverhält- nisses sieht das übrigens anders aus: Eine Kündigung muss immer schriftlich vorliegen. 2

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