piste Lübeck 12/2020

026 PISTE.DE Fotos: 1Possehl Stiftung | 2 Max ROSEREAU | 3 Pluss Personalmanagement Hochofenstraße 19-21 23569 Lübeck Tel.: 04 51 / 48 66 52 0 www.ludwig-fresenius.de Unsere Ausbildungen in Lübeck: Altenpflegehelfer/in* Ergotherapeut/in** Erzieher/in Pflegefachmann/frau** Pharmazeutisch- technische/r Assistent/in* Physiotherapeut/in** Sozialpädagogische/r Assistent/in Bewerbung jederzeit möglich *Förderung u.a. durch Arbeits- agentur oder Jobcenter möglich **schulgeldfrei POSSEHL INGENIEURPREIS SO INTERNATIONAL WIE SEIT LANGEM NICHT Der Possehl-Ingenieur-Preis 2020 für Absolventen der Technischen Hochschule (TH) Lübeck in Höhe von 5 000 Euro geht an den Kolumbia- ner Pablo Andres Amador Rodri- guez. Der Nigerianer Jamiu Dami- lola Mustapha und der Deutsche Patrick Scheunemann freuen sich ebenfalls über eine Förderprämie. In seiner Masterarbeit stellt sich der Biomedical Engineering Absolvent die Frage: Wie können die Landwirtschaft und die Pflanzenwissen- schaft mehr Nahrung und höheren Ertrag auf limitierter Fläche produ- zieren, gleichzeitig aber die Biodi- versität und Ökosysteme erhalten? Pablo Amador entwickelt einen Lösungsansatz, um Pflanzen besser studieren zu können. Die Idee: Höherer Ertrag in der Landwirtschaft Nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für diese Unterneh- men besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Sai- son-Kug) sowie die sogenannten ergänzenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die betroffenen Arbeit- nehmenden erhalten das Sai- son-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, blei- ben aber weiterhin bei ihren Betrie- ben angestellt. Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsu- che erfolgen. Arbeitgebende haben während der Zahlung des Saison-Kurzarbeiter- geldes Anspruch auf die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitnehmende erhalten ergän- zende Leistungen wie das soge- nannte Zuschuss-Wintergeld oder das Mehraufwands-Wintergeld. „Diese ergänzenden Leistungen, finanzieren sich im Übrigen nicht aus den Beiträgen zur Arbeitslosen- versicherung, sondern aus einer speziellen Umlage“, erläutert Mar- kus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck. Unternehmen im Baugewerbe, Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Dachdecker und die Gerüstbauer stehen jedes Jahr vor den gleichen Herausforderungen: Frost und Schnee, Regen und Sturm. KEIN JOBVERLUST IM WINTER 2 JOB & ZUKUN FT 1

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