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026
PISTE.DE
beruf
&
zukunft
Mit den anstehen-
den Sommerferien
wenden sich immer
häufiger Arbeitslose
mit der Frage an
ihren Vermittler, ob
und wie lange sie
Urlaub machen und
verreisen dürfen. Ur-
laub ist grundsätz-
lich auch für
Arbeitslose möglich,
auch wenn es kei-
nen gesetzlichen
Anspruch darauf
gibt. Eine vorherige
Genehmigung der
Arbeitsagentur ist
auf jeden Fall notwendig. Der be-
antragte Urlaub kann allerdings
abgelehnt werden, nämlich dann,
wenn Vermittlungsmöglichkeiten
zu erwarten sind. Die Vermittlung
in Arbeit oder in einen notwendi-
gen Lehrgang zur beruflichen Wei-
terbildung hat da auf jeden Fall
Vorrang! Die Agentur für Arbeit
rät daher allen Arbeitslosen einen
geplanten Urlaub mit ihren Ar-
beitsvermittlern abzusprechen. Die
Arbeitsvermittlung prüft, ob eine
Vermittlung in Arbeit oder die Teil-
nahme an einer Maßnahme da-
durch beeinträchtigt wird. Erst
dann gibt es "grünes Licht" für die
Abwesenheit vom Wohnort. Der
Grundsatz: Arbeitslosengeld I-Be-
zieher (ALG I) müssen für die
Agentur für Arbeit täglich erreich-
bar sein. Die Agentur kann aller-
dings einer Reise/Urlaub von bis
zu drei Kalenderwochen und
damit einer Unterbrechung der
Jobsuche zustimmen, wenn die be-
rufliche Eingliederung in dieser
Zeit voraussichtlich nicht beein-
trächtigt wird. Anders gesagt darf
sich durch den Urlaub weder ein
Arbeitsangebot verzögern, ein
Vorstellungsgespräch platzen noch
eine Weiterbildung verschieben.
So können Nachteile vermieden
und die Weiterzahlung des Ar-
beitslosengeldes gesichert wer-
den. Wer ohne Zustimmung
verreist, verliert seinen Leistungs-
anspruch und muss zu viel erhalte-
nes Geld einschließlich der
Beiträge zur Kranken- und Pflege-
versicherung zurückzahlen. In vie-
len Fällen kann die Zustimmung
mit einem Anruf unter der Service-
nummer 01801/ 555 111
(Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobil-
funkpreise höchstens 42ct/min)
eingeholt werden. Für Arbeitslo-
sengeld II-Bezieher gelten beson-
dere Regelungen. Sie sollten sich
deshalb bei Urlaubsplanungen un-
bedingt im Vorfeld mit dem zu-
ständigen Jobcenter in Verbindung
setzen.
ARBEITSLOSIGKEIT?
URLAUB WÄHREND DER